AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen/Teilnahmebedingungen für das Druidencamp 2024 (Mount Thunder Druid Camp)
Stand: 03.07.2023

Veranstalter:
Welt der Linden E.V.
Das Camp ist eine private, nicht gewerbliche und nicht öffentliche Veranstaltung, zu dem wir Barden, Ovaten, Druiden sowie Interessierte und Freunde des modernen Druidentums herzlich einladen.

Leistungen:
Der Veranstalter bietet die Teilnahme am Druidencamp vom 15.-18 August 2024 in Waldhambach an. Die Teilnahme umfasst:
– Die Möglichkeit ein eigenes Zelt für die Übernachtung aufzuschlagen, die Stellplätze für Wohnmobile und Wohnwagen sind limitiert,
– die allgemeine Verpflegung, soweit sie bei der Anmeldung mitgebucht wurde. Die angebotene Verpflegung ist vegetarisch. Einzelne Gerichte können nicht herausgerechnet werden. Die Verpflegung kann nur komplett oder gar nicht gebucht werden.
– die durchgehende kostenfreie Versorgung mit Tee, Kaffee und/oder Wasser.
Andere Getränke und Snacks für zwischendurch können mitgebracht oder beim Veranstalter gekauft werden. Eine vollständige Selbstversorgung ist ebenfalls möglich.

Die Campingwiese ist für das Aufschlagen von Zelten bestimmt. Für Wohnmobile ist der Platz limitiert. Versorgungsanschlüsse für Wasser und Strom gibt es nicht.

Anmeldung und Zustandekommen des Vertrages:
Die Anmeldung erfolgt über die Website von Welt der Linden e.V.

Rücktrittsvereinbarungen:
Die getätigte Buchung kann bis zum 31.03.2024 kostenfrei ganz oder teilweise rückgängig gemacht oder geändert werden. Gezahlte Beträge werden erstattet.

Bei Stornierungen in der Zeit vom 01.04.2024 bis 31.05.2024 werden gezahlte Beträge bis auf eine Stornogebühr von 50,00 € erstattet. Danach sind keine Kostenrückerstattungen mehr möglich.

Besondere Vereinbarungen:
Offene Feuer sind nur an den dafür bezeichneten Stellen erlaubt.

6.2. Sicherheit und Barrierefreiheit:
a) Das Rauchen im Wald ist in Rheinland-Pfalz ganzjährig verboten! Auf der Burg ist das Rauchen nur an ausgewiesenen Raucherecken gestattet.
b) Bei der Burg handelt es sich um ein Ruinengelände auf einer Hügelkuppe mit einer steilen, nicht asphaltierten Zufahrt. Das Gelände ist nicht barrierefrei und für Rollstuhlfahrer und stark Gehbehinderte nur beschränkt geeignet. Bitte melde dich, falls dies auf dich zutrifft, um prüfen zu können, ob wir besondere Arrangements treffen können.
c) Auf dem Gelände besteht Absturzgefahr; nicht alle Mauern und Flächen sind entsprechend gesichert. Die Pfade sind einzuhalten; Mauerwerk darf nicht bestiegen werden. Kinder müssen durch ihre Erziehungsberechtigten unterwiesen und beaufsichtigt werden.
d) Aufziehendes Unwetter
Bei aufziehendem Unwetter (besonders Sturm, Blitz, Starkregen) ist das Gelände zu räumen und Campen nicht mehr erlaubt; der Veranstalter wird sich um eine Ausweichunterkunft bemühen. Bei anhaltendem Schlechtwetter wird die Veranstaltung im Einvernehmen mit der Mehrheit der Teilnehmer abgesagt.
e) Für Unfälle steht ein Ersthelfer zur Verfügung; im Bedarfsfall wird der zuständige öffentliche Rettungsdienst alarmiert.
f) Auf dem Zufahrtsweg zur Burg darf nicht geparkt werden.

6.3. Gemeinschaft, Sauberkeit und Mithilfe aller Teilnehmer
a) Die Zeltplatz ist kein Hotel mit Reinigungspersonal. Jeder entsorgt daher seinen Müll selbst in die dafür vorgesehenen Behältnisse. Für körperliche Bedürfnisse stehen – auch während der Nacht – genügend Toiletten zur Verfügung. „Wildpinkeln“ im Wald oder in der Ruine ist nicht erwünscht. Kinder sollten hierüber unterrichtet werden.
b) Die Mithilfe aller Teilnehmer bei der Verpflegungsausgabe, beim Abwasch, der Müllsammlung und Endreinigung sowie kleinen Hilfsdiensten wie Auf- und Abbau von Zelten oder Einweiserdienste ist guter Brauch und wird – nach einem entsprechenden Plan – erwartet.
c) Der Veranstalter hat das Hausrecht während der gesamten Dauer des Camps und darf Personen, die wiederholt gegen die anerkannten Regeln und Sicherheitsbestimmungen verstoßen, von der weiteren Teilnahme ausschließen. Gezahlte Beiträge werden in dem Fall nicht erstattet.

6.4. Kinderbetreuung:
Familien mit Kindern sind herzlich willkommen. Wenn sich ausreichend Freiwillige finden, werden wir ggf. ein Programm für Kinder ab 4 Jahren während der Workshops anbieten, es gibt aber keine durchgehende Kinderbetreuung. Die Aufsichtspflicht bleibt zu jederzeit bei den Eltern (s.o.).

6.5. Tierhaltung:
Haustiere, die nicht stören und keine Gefahr für die Teilnehmer darstellen, können grundsätzlich mitgebracht werden. Hundehaufen müssen vom Halter entsorgt werden.

6.6. Hygienekonzept
Wir gehen davon aus, dass keine Corona-bedingten Einschränkungen vorliegen werden. Falls doch, veröffentlichen wir das Hygienekonzept über den folgenden Link: https://www.druidencamp.de/hygienekonzept

6.7. Datenschutz
Etwa vier Wochen vor dem Workshop-Termin können wir dir auf Anfrage die Kontaktdaten von Teilnehmer in deiner Nähe zuschicken, damit ggf. Fahrgemeinschaften organisiert werden können. Teile uns bitte mit, wenn Du mit der Weitergabe deiner Adresse etc. nicht einverstanden bist. Die Daten von Kindern werden selbstverständlich nicht verschickt.

Adressdaten des Anmeldeformulars werden ansonsten nicht weitergegeben. Vorgesehen ist allerdings die Aufnahme der Email-Adresse in die Versandliste des Online-Magazins „Druidenstein“ und des druidry.info-Newsletters. Wer dies nicht möchte, kann bereits auf dem Anmeldeformular widersprechen.

Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis, dass Pressefotos – für den Druidenstein und www.druidry.info, www.druidencamp.de – auf denen er erkennbar ist, ohne weitere Rückfrage veröffentlicht werden dürfen.

Haftungsausschluss
Die Teilnahme am Camp findet auf eigene Verantwortung statt. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer erklärt mit der Anmeldung, dass er/sie seelisch, geistig und körperlich in der Lage ist teilzunehmen und dass er/sie selbst die volle Verantwortung und Haftung für eigenes Handeln während der gesamten Dauer der Veranstaltung trägt.
Der Veranstalter oder die Workshopleiter können nicht für Verluste, Schäden, oder Unfälle verantwortlich gemacht werden.
Bei Ausfall des Camps wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfällen auf Grund höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf die Durchführung. Bei Abbruch der begonnenen Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrages.
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Teilnehmer verursacht wurden. Verursachte Schäden an Haus, Inventar und Gelände werden dem Verursacher in Rechnung gestellt, sofern sie nicht durch die Haftpflichtversicherung des Veranstalters abdeckt sind.

Gerichtsstand
Für juristische Streitigkeiten gilt als Gerichtsstand der Sitz von Welt der Linden e.V. als vereinbart.
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